Energieeffizienz in Gemeindegebäuden: Was die neue EU-Richtlinie bedeutet
Die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) bringt bedeutende Veränderungen für Gemeinden mit sich. Als Vorbilder für Klimaschutz und Energiewende sind Kommunen nun stärker in der Pflicht, ihre Gebäude energieeffizient zu betreiben und zu sanieren. Damit leistet der öffentliche Bereich nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur CO₂-Reduktion, sondern spart langfristig auch Kosten und schafft moderne, zukunftssichere Infrastruktur.
Für Gemeinden in Oberösterreich (und ganz Europa) bedeutet das konkret: Pflicht zur Erstellung eines Gebäude-Inventars, regelmäßige Energieverbrauchserfassung und jährliche Sanierungen auf den Niedrigstenergiegebäude-Standard.
Zusammenfassung Inventar
- bis spätestens Oktober 2025 Erstellung einer Liste aller Gebäude, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden und eine beheizbare Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen
- Erfassung der jährlichen Energieverbrauchsdaten für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser dieser Gebäude (Energiebuchhaltung)
- Heraussuchen existierender oder Erstellung neuer gültiger Energieausweise für diese Gebäude
- Zusammenstellung der Daten und der Energieausweise im Inventar, z. B. mit Excel oder anderen Programmen
- Veröffentlichung des Inventars, z. B. auf der Gemeinde-Homepage
- Regelmäßige Aktualisierung
Sanierung von Gemeindegebäuden
Welches Ziel ist zu erreichen?
Ab Oktober 2025 müssen jährlich mindestens 3 % der Fläche der beheizten Gemeindegebäude, die sich im Eigentum der Gemeinden befinden und die nicht bereits den Niedrigstenergiegebäude-Standard (NstEG) aufweisen, auf diesen Standard saniert werden.
Welche Varianten zur Erreichung des Energiesparziels gibt es?
- jährliche Sanierung von 3% der Fläche der beheizten Gemeindegebäude auf Niedrigstenergiegebäude-Standard ODER
- alternativer Ansatz: jährliche Erstellung von Renovierungs-Energieausweisen für 3% der Fläche der Gemeindegebäude und Sanierung dieser bis 2040 sowie jährliche Einsparung von 3% durch „alternative Maßnahmen“
Was ist umfasst?
Die 3 % Quote berechnet sich aus der Gesamtfläche von beheizten Gemeindegebäuden,
- deren Gesamtnutzfläche mehr als 250 m² beträgt und
- die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder einer Einrichtung, die direkt von ihr finanziert und verwaltet wird (VFI), und
- die am 1. Jänner 2024 keine Niedrigstenergiegebäude lt. Oö. Bautechnikverordnung waren.
Ausnahmen:
- Gebäude, die nicht beheizt sind (z. B. unbeheizte Garagen oder Lagerräume)
- bestimmte denkmalgeschützte Gebäude
- Gebäude, deren Umwandlung in Niedrigstenergiegebäude technisch, wirtschaftlich oder funktional nicht durchführbar ist
- gemeindeeigene Sozialwohnungen, wenn die für die Gebäuderenovierung erforderlichen Investitionen nicht zum erwarteten Nutzen über die Lebensdauer des Gebäudes führen
Was ist der alternative Ansatz?
Nahezu alle Oö. Gemeinden haben sich im Dezember 2023 entschlossen, den möglichen sogenannten „alternativen Ansatz“ anzuwenden…
Kurzfassung zur jährlichen 3%-Einsparung bei Gemeindegebäuden
- Ab Oktober 2025 müssen jährlich mindestens 3 % der Fläche der Gemeindegebäude auf Niedrigstenergiegebäude-Standard saniert werden.
- Beim alternativen Ansatz muss die jährliche 3%-Quote nicht sofort erfüllt werden, sie kann bis zum Jahr 2040 „erstreckt“ werden.
- Dazu muss jährlich für zumindest 3% der Nicht-Niedrigstenergiegebäude ein Renovierungsausweis erstellt werden UND zusätzlich andere Energieeinsparungsmaßnahmen im gleichen Ausmaß sofort umgesetzt werden.
- Begonnen werden kann sofort, Basis ist der Gebäudebestand im Jänner 2024.
- Bei von der Gemeinde genutzten Gebäuden (nicht im Eigentum der Gemeinde) sind Verhandlungen mit den EigentümerInnen über Vertragsänderungen aufzunehmen, mit dem Ziel, dass diese Gebäude auf Niedrigstenergie-Standard saniert werden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Der OÖ Energiesparverband unterstützt Gemeinden mit:
- Energieberatung (Gebäude, Anlagen, PV etc.)
- Förderberatung (Gemeinde-Energie-Programm, Contracting)
- Seminare & Tools (Energy Academy, Online-Checklisten)
Kontakt:
www.energiesparverband.at Tel: 0800-205-206 | E-Mail: office@esv.or.at
Fazit: Jetzt handeln und doppelt profitieren
Die EED-Richtlinie ist keine Last, sondern eine Chance für Gemeinden…
LIMAG.CC unterstützt Gemeinden bei der Umsetzung: Von der Inventar-Erstellung bis zur technischen Sanierungsbegleitung – wir sind Ihr Partner für eine energieeffiziente kommunale Zukunft
Beratung anfordern
Information für Gemeinden zur EU ENERGIEEFFIZIENZ RICHTLINIE